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22.02.11

Parksituation an der Musikschule und dem Waldorfkindergarten

 

CDU-Fraktionschef Rolf Kramer

Schwerpunkt Gartenstraße 39 und 41. Antrag für den Verkehrsausschuss

 

An der westlichen Seite in dem o.a. Abschnitt der Gartenstraße besteht ein Parkverbot, ausgenommen Bewohner mit Anwohnerparkberechtigung. Diese Regelung für den ruhenden Verkehr wird der vorliegenden Situation nicht gerecht. Bei unserer Fraktion haben sich Eltern und Großeltern darüber beschwert, dass sie insbesondere beim Abholen ihrer Kinder immer wieder mit Verwarnungsgeldern „bedacht“ werden, wenn sie in dem genannten Abschnitt kurz parken. Sie weisen darauf hin, dass der Parkplatz an der Musikschule mit einer Schranke abgesperrt ist und es in zumutbarer Entfernung keine Kurzparkmöglichkeit gibt.

Es ist ohne Probleme möglich, unter Beibehaltung des Anwohnerparkens für die Besucher der Musikschule und des Kindergartens, auf dem genannten Straßenabschnitt eine Kurzparkregelung anzuordnen, ohne das Anwohnerparken wesentlich zu beeinträchtigen, denn die Beobachtung zeigt, dass vor dem Musikschulgrundstück Anwohner nahezu nicht parken.

Es wird daher angeregt, vor den Grundstücken Gartenstraße 39 und 41 eine geeignete Parkregelung mit Parkscheinautomat anzuordnen.