Für die kommende Sitzung des Verkehrsausschusses beantragt Ratsmitglied Jörg Teckhaus für die CDU-Fraktion, einen neuen Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
So ist die CDU-Fraktion durch mehrere Anwohner darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Verkehrssituation im Bereich Goethestraße, Caller Weg und daran angrenzende Straßen Anlass zur Kritik bietet und aus unserer Sicht Handlungsbedarf besteht.
So hat insbesondere die Verkehrsbelastung in der Goethestraße für die Anwohnerschaft deutlich zugenommen, wobei sich die überwiegende Zahl der Fahrzeuge nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30er-Zone hält. Darüber hinaus kommt es durch tieferliegende Kanaldeckel in der Fahrbahndecke zu zusätzlichen Lärmbelästigungen. Ein Anstieg des Verkehrsaufkommens liegt z.T. auch darin begründet, dass die genannten Straßenzüge als Ausweichstraßen genutzt werden. Seitens der Anwohner werden daher als Maßnahmen vorgeschlagen bzw. gefordert: Die Eindeutige Markierung der 30er-Zone, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, Egalisierung der Kanaldeckel und ggf. die Einrichtung von Anliegerstraßen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen und darzulegen, inwieweit die genannten Maßnahmen als Lösung geeignet und umsetzbar sind. Ergänzend dazu sollte die Verwaltung aufzeigen, welche Möglichkeiten für den genannten Bereich generell zur Verfügung stehen, um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens und damit auch der Lärmbelästigung zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist auf die Lärmbelästigung durch die Autobahn hinzuweisen, die sich auf den gesamten Wohnbereich der Goethestraße, Ziegelstraße, Caller Weg und angrenzender Straßen erstreckt. Die Anwohner beklagen eine zunehmende Verlärmung, auch in den Nachtstunden.
Als eine Lärmminderungsmaßnahme sind Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in den Nachstunden, ein geeignetes Mittel. Für die Wirksamkeit ist es allerdings erforderlich, dass deren Einhaltung auch kontrolliert. Ebenso sollte überprüft werden, ob an bestimmten Stellen Lärmschutzwände aufgestellt werden können.
Da für die Stadt Iserlohn (vgl. DS 8/0509) ein Lärmaktionsplan für Bereiche mit entsprechender Lärmbetroffenheit aufgestellt wird, ist der genannte Bereich bei der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen und es sollten Messungen für die Erhebung von aussagefähigen Daten durchgeführt werden.