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17.08.10

Neuer Fußgängerüberweg an Sümmerner Straße

 

Ratsmitglied Michael Schmitt

Anfrage für den nächsten Verkehrsausschuss


Fünf der sechs Einmündungen in den o.g. Kreisel sind mit Fußgängerüberwegen als sichere Querungen für Fußgänger ausgestattet. Einzig die Ein- und Ausfahrt zum neuen Nahversorgungszentrum Sümmern muss von den Fußgängern ungesichert passiert werden. Aufgrund der guten Annahme des Nahversorgungszentrums ist die Belastung der Ein- und Ausfahrt durch Fahrzeuge in  Qualität und Quantität den einmündenden Gemeindestraßen Dahlbreite, Rittershausstraße und Burggräfte gleichzusetzen. Ebenso ist der Ausbaustandard des Fahrbahn- und Gehwegbereiches absolut identisch mit dem der einmündenden Straße Burggräfte.

Die Tatsache, dass fünf von sechs Querungen im Kreisel gesichert sind und eine nicht, führt gerade bei älteren Leuten und Kindern zu Verunsicherungen bezüglich der Fahrbahnquerung. Gerade aber dieser Personenkreis kommt nicht mit dem Fahrzeug zum Nahversorgungszentrum und muss, um den fußläufigen Zugang zu den Geschäften zu erreichen, die bisher nicht geregelte Ein- und Ausfahrt passieren. Selbst wenn die Ein- und Ausfahrt im privaten Eigentum stehen sollte,
ist eine Regelungspflicht seitens der Stadt Iserlohn aus zwei Gründen
aus unserer Sicht notwendig:

1. Die Tatsache, dass fünf von sechs annähernd gleich frequentierten Einmündungen geregelt sind und eine nicht, spricht gegen das Gebot der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

2. Die Zufahrt steht einem unbestimmten und unbegrenzten Personenkreis zur Verfügung und hat dadurch den Status einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche.