Auf Grund der vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsausschuss und Umweltausschuss beschlossenen Aussetzung der Dichtheitsprüfung und der Ankündigung der Landesregierung, eine neue Gesetzesvorlage Anfang des neuen Jahres einzubringen, hält die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn es für erforderlich, weitere verpflichtende Dichtheitsüberprüfungen auf Grundlage der gültigen Satzung der Stadt Iserlohn zunächst auszusetzen. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Vorgehensweise kann es nicht sein, dass die Stadtverwaltung an dem bisherigen Zeitplan unverändert festhält, obwohl auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger erhebliche Verunsicherungen und Irritationen bestehen.
Dem Vernehmen nach wird eine entsprechende Gesetzesänderung erst Mitte des Jahres 2012 durch den Landtag beschlossen sein können. Vor diesem Hintergrund sollten die zuständigen Ausschüsse für Planung und Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sich erneut mit der Thematik beschäftigen und dem Rat der Stadt Iserlohn empfehlen, die Anwendung der Satzung zunächst zurückzustellen, bis eine endgültige Rechtssicherheit durch den Landesgesetzgeber vorliegt.
Darüber hinaus ist mit der Einrichtung einer Stelle für die „Sachbearbeitung Dichtheitsprüfung/Grundstücksentwässerung“ in der Abteilung Stadtentwässerung solange zu warten, bis in die Satzung der Stadt Iserlohn die dann geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eingearbeitet werden können.