Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Ratssitzung am 31. März 2009 wurde der Beschluss gefasst, mit der Firma Iserlohner Immobilien-Entwicklungs KG Tannenweg, Osnabrücl einen kombinierten städtebaulichen Vertrag nach § 124 BauGB abzuschließen.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Vertrag zügig abgeschlossen, umgesetzt und mit den entsprechenden Baumaßnahme begonnen wird. Von Anwohnern bin ich auf die aktuelle Situation hingewiesen worden, dass das Gebäude jeder unbefugten Person zugänglich ist und somit ein Gefahrenpotential bietet. Auch ist die Polizei schon mehrfach gerufen worden, da sich fremde Personen in dem Gebäude aufgehalten haben und das Umfeld immer mehr zu einer Müllkippe verkommt.
Ich bitte daher um Beantwortung der nachstehenden Fragen in der Sitzung des Rates am 25. August 2009:
1. Wer ist Eigentümer des Gebäudes und wer ist für die Sicherung zuständig?
2. Kann der Eigentümer dazu aufgefordert werden, aus Sicherheitsgründen das Gebäude kurzfristig abzubrechen?
3. Ist der städtebauliche Vertrag zwischenzeitlich abgeschlossen worden?
4. Ist ein Bauantrag eingereicht und wann wird mit der Baumaßnahme begonnen?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dieter Budde